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Alle Rechte vorbehalten
| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.2 |
Maßnahmenbestimmung und -durchführung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 |
| Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterliegen der Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrates. Sie werden im örtlichen Arbeitsschutzausschuss beraten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /26 |
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