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| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.2 |
Maßnahmenbestimmung und -durchführung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleister 1997 |
| Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind einvernehmlich binnen 3 Monaten festzulegen. Sofern eine Einigung nicht erfolgt, ist unverzüglich ein paritätisch besetzter Ausschuss aus bis zu je 3 Mitgliedern zu bilden. Der Ausschuss hat binnen 3 weiteren Monaten einen Vorschlag zu erarbeiten. Legt der Ausschuss keinen mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschlossenen Vorschlag vor oder verständigen sich die Parteien nicht binnen einer Frist von 2 Wochen auf den vorgelegten Vorschlag, so entscheidet eine [...] zu bildende Einigungsstelle verbindlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /186 |
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