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Alle Rechte vorbehalten
| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.3 |
Information, Unterweisung
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2000 |
| Gemäß der Zielsetzung der §§ 3 und 4 ArbSchG informiert sich der Arbeitgeber über den jeweiligen Stand der Technik und die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes. Er informiert seinerseits den Betriebsrat über diese Entwicklungen und erörtert mit diesem etwa erforderliche Änderungen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden hierbei berücksichtigt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /76 |
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