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Alle Rechte vorbehalten
| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.4 |
Qualifizierung, Weiterbildung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1997 |
| Als Voraussetzung für eine qualifizierte Mitbestimmung und Beteiligung können die Mitglieder des zuständigen Betriebsrates an wiederkehrenden und spezifischen Schulungsveranstaltungen teilnehmen. Es gelten die Regelungen des BetrVG. Sonstige Ansprüche auf Schulungsmaßnahmen ihrer Wahl gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG bleiben davon unberührt. Die Kosten hierfür trägt die Arbeitgeberin. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /186 |
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