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| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.5 |
Hinzuziehung externer Experten
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1997 |
| Der Personalrat kann Sachverständige seiner Wahl in Abstimmung mit dem Vorstand hinzuziehen, wenn er dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben aus dieser Rahmendienstvereinbarung für erforderlich hält und der interne Sachverstand nicht ausreichend ist und durch einschlägige Schulungen das Informationsdefizit des Personalrates nicht behoben werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /28 |
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