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| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.5 |
Hinzuziehung externer Experten
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 |
| Der BR kann im Einvernehmen mit der Geschäftsführung zu seiner Unterstützung Sachverständige seiner Wahl hinzuziehen. Die dabei entstehenden Kosten müssen sich im Rahmen der marktüblichen Konditionen für vergleichbare Sachverständige bewegen und werden fallbezogen zwischen Geschäftsleitung und BR vereinbart. Diese Kosten sind vom Unternehmen zu tragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /101 |
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