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| 9.1 | Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung |
| 9.1.5 |
Hinzuziehung externer Experten
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 1997 |
| Diese Aktivitäten erfolgen einvernehmlich. Auf Wunsch der Geschäftsleitung oder des Betriebsrates ist es möglich, weitere Personen, insbesondere Personen mit einem besonderen Sachverstand, hinzuzuziehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /3 |
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