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| 9.2 | Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten |
| 9.2.1 |
Information
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0 |
| Vor Durchführung der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen werden die betroffenen Beschäftigten über Ziel, Art und Umfang informiert. Gleiches gilt hinsichtlich des Ergebnisses der Beurteilung und gegebenenfalls vorgesehener Abhilfemaßnahmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55 |
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