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| 9.2 | Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten |
| 9.2.1 |
Information
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2002 |
| Der Arbeits- und Umweltschutzausschuss regt Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeits- und Umweltschutzbereich für Mitarbeiter/-innen an und führt sie mit durch. Um den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich mit Problemen und Fragen des betrieblichen Arbeits- und Umweltschutzes auseinanderzusetzen, werden vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Arbeits- und Umweltschutzausschusses und des Betriebsrates während der Arbeitszeit regelmäßig Beratungen in allen Abteilungen des Betriebes durchgeführt. Darüber hinaus haben die Beschäftigten das Recht, sich zur Beratung an die zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Aufsichtsbehörden zu wenden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /18 |
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