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Alle Rechte vorbehalten
| 9.2 | Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten |
| 9.2.2 |
Beteiligung der Beschäftigten
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 1997 |
| Alle Beschäftigten haben das Recht, bei festgestellten Mängeln an Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen einen Gesundheitszirkel zu initiieren. Ziel ist dabei, das individuelle gesundheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz zu stärken und Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Dieser Gesundheitszirkel muss den Betriebsrat und den Sicherheitsbeauftragten/Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einbeziehen. Die Verbesserungsvorschläge müssen vom Vorgesetzten umgesetzt bzw. dürfen nur begründet abgelehnt werden. Für einen Gesundheitszirkel erhalten maximal 5 Betroffene innerhalb eines halben Jahres für maximal 5 Sitzungen über eine Stunde die Freistellung von ihrer Arbeit. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060100 /46 |
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