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| 9.2 | Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten |
| 9.2.2 |
Beteiligung der Beschäftigten
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Baugewerbe 1997 |
| Jeder Beschäftigte kann eine Änderung der ergonomischen Ausstattung und Gestaltung seines Bildschirmarbeitsplatzes vorschlagen, sofern diese der gesundheitlichen Verbesserung dient. Dieser Vorschlag wird vom Arbeitsschutzausschuss beraten. Dem Beschäftigten wird dann innerhalb einer angemessenen Frist möglichst schriftlich mitgeteilt, ob und in welchem Zeitraum der Vorschlag realisiert werden kann oder warum er abgelehnt wird. Die Betriebsvereinbarung über das betriebliche Vorschlagswesen bleibt unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /3 |
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