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| 9.2 | Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten |
| 9.2.2 |
Beteiligung der Beschäftigten
Es gibt hierzu 12 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998 |
| Die Arbeitnehmer/-innen, deren konkreter Arbeitsplatz einer Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse unterzogen wird, werden wie folgt beteiligt: - Es erfolgt eine Unterrichtung anhand von Unterlagen über die Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse und das verwendete Verfahren nach vorheriger umfassender Information gem. ArbSchG § 4. - Die Datenerhebung erfolgt [...] durch Befragen der Arbeitnehmer/-innen bzw. durch bereits vorhandene Daten. - Die u. a. psychischen Belastungen werden durch einen mit dem Betriebsrat zu vereinbarenden Fragebogen ermittelt. - Alle Arbeitnehmer/-innen, deren konkreter Arbeitsplatz der Arbeitsplatz-/Gefährdungsanalyse unterzogen wurde, erhalten die Ergebnisse nach Abschluss der Phasen I.2 und III und sind berechtigt, eine Stellungnahme abzugeben.---- |
| HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62 |
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