Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

9.3 Konfliktregelungen
9.3.1 Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 0
Bei Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung verpflichten sich die Betriebsparteien, unverzüglich eine gütliche Einigung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung anzustreben. Im Übrigen gilt das BetrVG.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /55
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