Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

9.3 Konfliktregelungen
9.3.1 Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 1997
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung sowie über Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung dieser Betriebsvereinbarung ergeben, wird ein paritätisch besetzter Arbeitskreis, dem zwei Vertreter der Gesellschaft und zwei Betriebsratsmitglieder angehören, mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt. Der Vorsitzende des Betriebsrats sowie ein weiteres Mitglied des Betriebsrats und das jeweils fachlich zuständige Vorstandsmitglied des Unternehmens sowie der Leiter der Abteilung "Zentrales Informationswesen" werden daraufhin auf der Grundlage dieses Lösungsvorschlags und mit dem Willen zur Einigung gemeinsam versuchen, eine dem Geist dieser Betriebsvereinbarung entsprechende Einzelproblemlösung herbeizuführen.
Kommt eine Einigung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat innerhalb von 14 Tagen nicht zustande, so kann auf Antrag einer Seite eine Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz gebildet werden, deren Spruch der Annahme durch beide Seiten bedarf.""
HBS-Datenbank-Nr: 090201 /166
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