Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilungen

9.3 Konfliktregelungen
9.3.1 Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Energiedienstleister 1998
Kommt bei Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung dieser Betriebsvereinbarung keine Einigung zustande, so ist diese in einer abschließenden Verhandlung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat innerhalb von 5 Werktagen ab Anzeige der Meinungsverschiedenheit zu klären.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so wird die Einigungsstelle nach § 76 (5) BetrVG angerufen.
HBS-Datenbank-Nr: 060300 /62
Textauszug 9 von 9 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen