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Alle Rechte vorbehalten
| 2.3 | Informationsrechte des Betriebsrates |
| 2.3.1 |
Art und Umfang der Informationen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2011 |
| Der Umfang und die konkrete Lage der Freistellung sind unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen Belange des Mitarbeiters und der betrieblichen Belange einvernehmlich zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter festzulegen. Kann einem Wunsch des Mitarbeiters nicht Rechnung getragen werden, sollen Vorgesetzter und Mitarbeiter auch prüfen, ob dieser nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Ziel ist es, dass Vorgesetzter und Mitarbeiter zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, stehen Personalabteilung und Betriebsrat beratend und vermittelnd zur Seite. In diesem Fall werden zwischen Personalabteilung, Betriebsrat, Vorgesetztem und Mitarbeiter unverzüglich Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung geführt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2584 |
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