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| 2.4 | Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen |
| 2.4.1 |
Konfliktlösungen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2001 |
| Die Arbeitszeitkommission kann bei Meinungsverschiedenheiten angerufen werden, aber auch von sich aus aktiv werden. Verstöße werden von ihr verfolgt, indem zunächst der betroffene Mitarbeiter und seine Führungskraft angesprochen werden. Die Arbeitszeitkommission entscheidet nach Möglichkeit einvernehmlich; ihre Entscheidungen sind verbindlich. Sollte keine einvernehmliche Einigung möglich sein, entscheidet das Mehrheitsverfahren. Wenn keine Mehrheit zustande kommt, entscheidet die Einigungsstelle. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /1497 |
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