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| 2.4 | Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen |
| 2.4.1 |
Konfliktlösungen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 1999 |
| Streitigkeiten grundsätzlicher Art aus der Auslegung dieses Ergänzungstarifvertrages werden die Betriebsparteien ggf. unter Hinzuziehung der Tarifparteien beilegen. Kommt auch so keine Einigung zustande, erfolgt die Konfliktlösung nach dem Tarifvertrag über Tarifschiedsgericht, Einigungsstelle und Schnellschlichtung vom 20. Dezember 1977, i.d.F. vom 24. Mai 1996. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2340 |
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