Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

2.4 Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
2.4.1 Konfliktlösungen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2013
Streitigkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen
Sollten sich einzelne Teile dieser Gesamtbetriebsvereinbarung als unwirksam erweisen, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung. Vielmehr treten dann Unternehmen und Gesamtbetriebsrat unverzüglich in Verhandlungen mit dem Ziel einer Anpassung der Gesamtbetriebsvereinbarung, ohne dass diese gekündigt werden muss.
Eine Verhandlungspflicht besteht ferner dann, wenn sich einzelne Teile der Vereinbarung als auslegungsbedürftig oder (z. B. bei Unpraktikabilität) als anpassungsbedürftig erweisen. Dies gilt insbesondere für den Fall dass sich die für das Langzeitkontenmodell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen verändern.
HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2727
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