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| 2.4 | Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen |
| 2.4.1 |
Konfliktlösungen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Elektro 2015 |
| Betriebliche Schlichtungsstelle Kann zwischen Beschäftigtem und Führungskraft auch unter Einbeziehung des HR Businesspartners und/oder Betriebsrats keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, hat der Beschäftigte das Recht, innerhalb einer Woche nach abschlägiger Entscheidung die für diesen Fall einzusetzende betriebliche Schlichtungsstelle anzurufen; sie wird innerhalb einer Woche nach Anrufung mit je zwei Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmervertretung besetzt und tagt innerhalb 10 Tagen nach ihrer Anrufung: im Bedarfsfall können Vertreter des Konzerns/Konzernbetriebsrats hinzugezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2888 |
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