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| 2.4 | Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen |
| 2.4.2 |
Gemeinsame Kommissionen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Anonym 2006 |
| Sofern ein Antrag abgelehnt wird, kann der AN sich an eine paritätisch besetzte Beratungskommission, die aus max. je zwei Vertretern des AG und des Betriebsrates besteht, wenden. Kann innerhalb der Beratungskommission keine Entscheidung herbeigeführt werden, so entscheidet letztlich der für Personal verantwortliche Vorstand mit dem BR-Vorsitzenden oder in dessen Verhinderungsfall mit dem stellvertretenden BR-Vorsitzenden gemeinsam. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2529 |
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