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| 2.4 | Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen |
| 2.4.2 |
Gemeinsame Kommissionen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 |
| Paritätische Kommission Im Rahmen dieser Betriebsvereinbarung auftretende grundsätzliche Probleme oder Auslegungsfragen, die sich bei der Anwendung ergeben, sind von den Parteien mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zu beraten. Wird innerhalb von 4 Wochen keine Einigung zwischen den Parteien erzielt, entscheidet hierüber verbindlich eine paritätische Kommission. Die paritätische Kommission wird nach Bedarf gebildet und ist paritätisch mit je zwei Beisitzern der Arbeitgeberseite und des Betriebsrates besetzt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 030200 /2764 |
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