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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.1 Definition

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Leasingunternehmen 2013
Gefährdungsbeurteilung
Die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen physischer und psychischer Natur der Beschäftigten an allen Arbeitsplätzen mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen.

Menschliche Psyche
Als menschliche Psyche wird die Gesamtheit des Fühlens, Empfindens und Denkens verstanden. Die Verwendung des Begriffs "psychisch" wird im Sinne der o. g. Norm angewendet, wenn auf menschliche Vorgänge von Emotionen, Erleben, Verhalten und Kognition Bezug genommen wird.

Psychische Belastung
Die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Damit ist Belastung eine neutrale, wertfreie Bezeichnung für sämtliche Faktoren, die Menschen im Arbeitsumfeld begegnen (Ursache).

Psychische Beanspruchung
Die unmittelbare, d. h. nicht langfristige, Auswirkung der psychischen Belastung im Menschen in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien (Wirkung).

Psychische Beanspruchungsfolgen
Psychische Belastung kann zu gesundheitsbeeinträchtigenden oder gesundheitsförderlichen Beanspruchungsfolgen führen:
Zu den gesundheitsförderlichen Folgen zählen z. B. Anregungseffekte (Aktivierung) oder Übungseffekte, zu den beeinträchtigenden Folgen zählen z. B. Stress oder psychische Ermüdung. Arbeitgeber und Betriebsrat stimmen daher darin überein, dass es in Bezug auf die Beurteilung für die Beschäftigten relevanter psychischer Gefährdungen und der daraus folgenden Ableitung entsprechender Maßnahmen nicht darum geht, eine "belastungsfreie" Arbeitsweit anzustreben. Vielmehr ist ein gewisses Maß an Belastungen für die Beschäftigten gemäß oben genannter Definition per se gegeben. Darüber hinaus ist es aus arbeitswissenschaftlicher Sicht nicht zielführend, positive Beanspruchungsfolgen einer Belastung wie Übung oder Aktivierung einschränken zu wollen.
Für die Durchführung von gefahrabwehrenden bzw. gesundheitsförderlichen Maßnahmen besteht daher erst dann eine Notwendigkeit, wenn ein bestimmter Schwellenwert in Bezug auf Intensität und Dauer einer Belastung überschritten wird (Fehl-Belastung).
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /427
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