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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.1 Definition

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013
Projektbezogene Gefährdungsbeurteilung
Vor der Einführung neuer Standards, Arbeitsmittel, Möblierung, Arbeitsumfelder, Prozesse, Produkte, Software etc. bzw. bei wesentlichen Veränderungen dieser, werden zentral auf Grundlage des in Anlage 2a beschriebenen und die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretergremien abbildenden Basisprozesses Einzelbeurteilungen hinsichtlich der gesundheitlichen Gefährdungen erstellt. Ziel ist dabei die präventive Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Vermeidung von Gefährdungen. Zuständig für die Koordination entsprechender Aktivitäten ist der jeweilige Projekt-, Prozess oder Produktverantwortliche.
Ob eine projektbezogene Gefährdungsbeurteilung vollumfänglich gemäß den Regelungen dieser Betriebsvereinbarung und der Anlage 2 a durchzuführen ist bzw. ob ggf. bereits nach dem Prozessschritt 3 der Anlage 2a dieser Betriebsvereinbarung und entsprechender Beratung mit dem Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat die Gefährdungsbeurteilung beendet werden kann, ergibt sich u. a. aus der als Anlage 8 beigefügten Positivliste und den eingesetzten Grundlageninstrumenten. Die Positivliste ersetzt insoweit nicht die für die Durchführung der projektbezogenen Gefährdungsbeurteilungen in Punkt 2 der Anlage 2a der BV GfB genannten Grundlageninstrumente der Checkliste/Vertiefungscheckliste usw., sondern sie ergänzt lediglich die dort genannten, stets zu verwendenden Instrumente, mittels derer das Vorliegen einer Gefährdung bzw. die Gefahr des Eintretens einer solchen zu ermitteln ist.
Regelmäßige Gefährdungsbeurteilung
Die regelmäßigen arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen erfolgen durch Betriebsbegehungen (ggf. ergänzt durch detaillierte Messungen) alle drei bis fünf Jahre auf Grundlage des in Anlage 2b beschriebenen Basisprozesses.
Des Weiteren finden fortlaufend jeweils innerhalb von 36 Monaten - beginnend mit [...] in 2013 - Gefährdungsbeurteilungen (psychisch wie physisch) durch zentral koordinierte, bereichsbezogene [...]-Befragungen statt. Der dafür zugrunde zu legende Basisprozess ist samt Regelungen zu Fragen der Mitbestimmung in Anlage 2c dargestellt; der zu verwendende Fragebogen ist dieser Betriebsvereinbarung als Anlage 3 beigefügt. Erforderlichenfalls werden die erkannten Belastungsschwerpunkte durch Detailanalysen ergänzt. Die Einzelheiten zur Befragung sowie Inhalte des in diesem Zusammenhang eingesetzten Werkzeugkoffers sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Diese regelmäßigen Befragungen bilden dabei im rollierenden System innerhalb der 36 Monate jeweils die Gesamtbank ab.
Anlassbezogene regionale Gefährdungsbeurteilung
Ergeben sich vor Ort Sachverhalte oder Erkenntnisse hinsichtlich vermuteter Gefährdungen, die eine separate Betrachtung erfordern, haben die vor Ort verantwortlichen Führungskräfte die Möglichkeit, im Rahmen eines in Anlage 6 näher beschriebenen Verfahrens eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /459
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