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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.1 Definition

Es gibt hierzu 14 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2015
Begriffsbestimmungen
Unter Gefährdungsbeurteilung ist das Ermitteln von Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen und das Bewerten der festgestellten Gefährdungen und Belastungen zu verstehen (§ 5 ArbSchG, § 3 BildscharbV).
Psychische Belastungen werden als Gesamtheit aller Einflüsse definiert, die von außen auf den Mitarbeiter zukommen und einwirken (DIN EN ISO 10075-1, Anlage 1).
Unter menschengerechter Gestaltung der Arbeit ist die Vermeidung bzw. Minderung von im Zusammenhang mit der Arbeit stehenden, gesundheitlichen Fehlbelastungen oder Beeinträchtigungen, sowie die Förderung des Wohlbefindens entsprechend DIN EN ISO 9241-2 (Anlage 2), zu verstehen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /502
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