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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.2 Zielsetzung

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018
Zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes sind sowohl das Unternehmen als auch alle Beschäftigten verpflichtet.
- Der menschengerechten Arbeitsgestaltung dürfen keine rein wirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet werden.
- Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auch auf arbeitsbedingte psychische Belastungen. Soweit möglich sollten auch individuelle Beanspruchungen berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen unterliegen einer anschließenden Wirksamkeitskontrolle.
- Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sind mit dem Ziel der Unfallvermeidung kontinuierlich fortzuentwickeln.
- Das eigenverantwortliche Handeln der Beschäftigten für den Gesundheitsschutz ist zu fördern. Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sind ein zentraler Bestandteil der firmeneigenen Ausbildung.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /513
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