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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.2 |
Zielsetzung
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 |
| Zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes sind sowohl das Unternehmen als auch alle Beschäftigten verpflichtet. - Der menschengerechten Arbeitsgestaltung dürfen keine rein wirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet werden. - Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auch auf arbeitsbedingte psychische Belastungen. Soweit möglich sollten auch individuelle Beanspruchungen berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen unterliegen einer anschließenden Wirksamkeitskontrolle. - Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sind mit dem Ziel der Unfallvermeidung kontinuierlich fortzuentwickeln. - Das eigenverantwortliche Handeln der Beschäftigten für den Gesundheitsschutz ist zu fördern. Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sind ein zentraler Bestandteil der firmeneigenen Ausbildung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /513 |
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