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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.2 Zielsetzung

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018
Definition und Ziele
Unter Gefährdungsbeurteilung ist das Ermitteln von Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen und das Bewerten der festgestellten Gefährdungen und Belastungen zu verstehen sowie die Einleitung der daraus folgenden Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle (§ 5 ArbSchG).
Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung von Arbeit und ist ein zentrales Instrument zur Steuerung der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten. Sie soll helfen, diese zielgerichtet und wirkungsvoll zu gestalten.
Bei der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung steht die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit in Bezug auf die psychische Belastung im Vordergrund. Es geht nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten.
Die Gefährdungsbeurteilung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur menschengerechten Gestaltung von Arbeit und daraus folgend zum Erhalt der Gesundheit, Motivation und Beschäftigungsfälligkeit der Mitarbeiter. Sie nimmt u. a. Arbeitsaufgaben und -abläufe sowie die sozialen Beziehungen in den Blick und trägt damit dazu bei, beispielsweise Störungen von Arbeitsabläufen und Konflikte zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /513
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