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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.2 |
Zielsetzung
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Die Gefährdungsbeurteilung hat die Ziele, mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit der Arbeit als solche zu erkennen (Ermittlung), diese hinsichtlich ihrer Schwere - soweit möglich - und möglichen Wechselwirkungen zu bewerten (Bewertung) und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten, um Gefahren und Gefährdungen zu beseitigen oder soweit zu minimieren, dass evtl. verbleibende Restrisiken zeitlich befristet akzeptabel sind (Maßnahmenableitung). Dabei sind Arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogene Belastungskombinationen zu betrachten. Hinzu kommt die Wirksamkeitskontrolle und die Dokumentation der Ergebnisse. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /296 |
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