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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 0 |
| Der örtliche Sicherheitsausschuss - beaufsichtigt die Überprüfung der Wirksamkeit der relevanten Richtlinien und anderer Maßnahmen zur Stressminderung und Verbesserung von Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz, - sollte aus der gleichen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten/Arbeitnehmervertretern und Mitgliedern der Geschäftsleitung bestehen. Mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung muss so hoch in der Unternehmenshierarchie angesiedelt sein, um sicherzustellen, dass die einvernehmlich im Ausschuss getroffenen Entscheidungen auch umgesetzt werden können, - sollte regelmäßig zusammenkommen, - sollte aus einer hinreichend großen Anzahl von Mitgliedern bestehen um sicherzustellen, dass alle Fachbereiche vertreten sind, jedoch nicht so groß, dass keine Entscheidungen mehr möglich sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /390 |
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