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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 |
| Die Geschäftsbereiche und anderen Organisationseinheiten sind verpflichtet, die vorhandenen Arbeitsplätze einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen und erforderliche Maßnahmen durchzuführen. Deren Leitungen und sonstigen personalverantwortlichen Führungskräfte begleiten und koordinieren den Prozess als verantwortliche Personen. Sie sorgen für die Weiterführung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Sie können diese Aufgabe auf andere verantwortliche Personen delegieren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /262 |
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