Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.3 Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 0
Die örtliche HR-Abteilung wird in Zusammenarbeit mit den für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Mitarbeitern
- die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bewältigung/Verminderung von Stress überwachen und überprüfen, indem sie geeignete anonyme Krankenstandsdaten (sofern es die nationale Gesetzgebung zulässt) analysieren,
- die Geschäftsleitung und den Gesundheits- und Sicherheitsausschuss/die Arbeitnehmervertreter über etwaige Änderungen und Entwicklungen im Bereich Stress am Arbeitsplatz informieren, sowie die Geschäftsleitung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen schulen und unterstützen,
- die Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu einschlägigem oder fachbezogenem Schulungsbedarf beraten,
- kontinuierlich Führungskräfte und Mitarbeiter in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld unterstützen und ggf. zur Einschaltung von Arbeitsplatzberatern oder spezialisierten Dienstleistern auffordern,
- stressbedingt freigestellte Mitarbeiter unterstützen und sie und ihre Führungskräfte bezüglich einer geplanten Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /390
Textauszug 17 von 30 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen