http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 0 |
| Die örtliche HR-Abteilung wird in Zusammenarbeit mit den für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Mitarbeitern - die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bewältigung/Verminderung von Stress überwachen und überprüfen, indem sie geeignete anonyme Krankenstandsdaten (sofern es die nationale Gesetzgebung zulässt) analysieren, - die Geschäftsleitung und den Gesundheits- und Sicherheitsausschuss/die Arbeitnehmervertreter über etwaige Änderungen und Entwicklungen im Bereich Stress am Arbeitsplatz informieren, sowie die Geschäftsleitung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen schulen und unterstützen, - die Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu einschlägigem oder fachbezogenem Schulungsbedarf beraten, - kontinuierlich Führungskräfte und Mitarbeiter in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld unterstützen und ggf. zur Einschaltung von Arbeitsplatzberatern oder spezialisierten Dienstleistern auffordern, - stressbedingt freigestellte Mitarbeiter unterstützen und sie und ihre Führungskräfte bezüglich einer geplanten Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /390 |
| Textauszug 17 von 30 | « vorheriger | nächster » |