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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.3 Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 0
Die örtlichen Sicherheitsbeauftragten/Arbeitnehmervertreter
- sind bei der Änderung von Arbeitsrichtlinien oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes, die zu Stress führen können, angemessen zu informieren,
- sollen die Möglichkeit haben, das Thema Stress mit den Mitarbeitern zu besprechen, was auch die geeignete Besichtigung des Arbeitsplatzes beinhaltet,
- sollen angemessen in die Risikoanalyse (Erfassung und Prüfung) einbezogen werden,
- sollten Zugriff auf gesammelte und anonymisierte relevante Daten in der HR-Abteilung haben,
- sollten für die Arbeit, die nicht im Rahmen ihrer üblichen Verpflichtungen geleistet wird, bezahlt werden, damit sie Kurse zum Thema Stress am Arbeitsplatz besuchen können,
- sollten mindestens alle 3 Monate eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung durchführen um sicherzustellen, dass Stressfaktoren in geeigneter Weise unter Kontrolle sind.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /390
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