http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 0 |
| Die örtlichen Sicherheitsbeauftragten/Arbeitnehmervertreter - sind bei der Änderung von Arbeitsrichtlinien oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes, die zu Stress führen können, angemessen zu informieren, - sollen die Möglichkeit haben, das Thema Stress mit den Mitarbeitern zu besprechen, was auch die geeignete Besichtigung des Arbeitsplatzes beinhaltet, - sollen angemessen in die Risikoanalyse (Erfassung und Prüfung) einbezogen werden, - sollten Zugriff auf gesammelte und anonymisierte relevante Daten in der HR-Abteilung haben, - sollten für die Arbeit, die nicht im Rahmen ihrer üblichen Verpflichtungen geleistet wird, bezahlt werden, damit sie Kurse zum Thema Stress am Arbeitsplatz besuchen können, - sollten mindestens alle 3 Monate eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung durchführen um sicherzustellen, dass Stressfaktoren in geeigneter Weise unter Kontrolle sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /390 |
| Textauszug 18 von 30 | « vorheriger | nächster » |