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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 |
| Die Betriebsparteien legen schon jetzt fest, dass bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit dem Schwerpunkt psychischer Belastungen nach der Grobanalyse ein/e extern/e Sachverständige/r erforderlich ist, die/der über Erfahrungen mit der Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen mit dem Schwerpunkt psychischer Belastungen verfügt. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass bei der Festlegung von weiteren Analyseaktivitäten bzw. auch von Maßnahmen im Bereich psychischer Belastungen und Beanspruchungen noch keine Erfahrungen im Unternehmen vorliegen. Über die Person und den Umfang der Unterstützung entscheiden die Betriebsparteien gemeinsam, sobald die Ergebnisse der Grobanalyse vorliegen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /260 |
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