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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 |
| Der Steuerkreis trifft alle Entscheidungen einvernehmlich. Jede Betriebspartei hat eine Stimme unabhängig davon, wie viele Vertreter anwesend sind. Zu den Sitzungen wird schriftlich eingeladen. Über Abstimmungen und deren Ergebnisse ist ein Protokoll zu fertigen. Für die Sitzungen ist Vertraulichkeit zu vereinbaren; d. h. es wird nur das außerhalb des Steuerkreises verlautbart, was einvernehmlich abgestimmt ist - mit Ausnahme die jeweiligen Gremien: Vorstand und Betriebsrat. Es wird ein Gremienvorbehalt vereinbart und mit einer Frist von 10 Tagen versehen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /296 |
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