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Alle Rechte vorbehalten
| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 |
| Alle arbeitsschutzrelevanten Themen werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) behandelt. Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sind mindestens: - der Arbeitgeber oder ein von ihm bestimmter Beauftragter, - zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder, - ein Werks-/Betriebsarzt, - eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, - ein Sicherheitsbeauftragter, - Planungsleiter. Weitere Personen können von intern oder extern hinzugezogen werden. Über die Hinzuziehung entscheidet der Arbeitsschutzausschuss. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /234 |
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