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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.3 Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)

Es gibt hierzu 30 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005
Alle arbeitsschutzrelevanten Themen werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) behandelt. Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss sind mindestens:
- der Arbeitgeber oder ein von ihm bestimmter Beauftragter,
- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,
- ein Werks-/Betriebsarzt,
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- ein Sicherheitsbeauftragter,
- Planungsleiter.
Weitere Personen können von intern oder extern hinzugezogen werden. Über die Hinzuziehung entscheidet der Arbeitsschutzausschuss.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /234
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