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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2016 |
| Es wird ein Analyseteam gebildet, das sich aus jeweils zwei Vertretern des Arbeitgebers und zwei Vertretern des Betriebsrates, zusammensetzt. Das Analyseteam trifft sich einmal im Monat bis für alle Bereiche Gefährdungsbeurteilungen vorliegen. Danach alle drei Monate. Weiterhin besteht die Möglichkeit sich anlassbezogen zu treffen. Zu den Aufgaben des Analyseteams gehören: - die Auswahl der Analyse- und Auswertungs-Methoden, inklusive aller Formblätter, - die Bestimmung der Arbeitsplätze mit gleichartigen Arbeitsbedingungen, - die Bewertung der erhaltenen Ergebnisse, und ggf. die Veranlassung weiterer Untersuchungen, Feinanalysen oder Sofortmaßnahmen, - Mitbeurteilung der Maßnahmen einschließlich der Prioritäten auf Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, - die Erfolge- und Wirksamkeitskontrolle der eingeleiteten Maßnahmen, - die Behandlung von Vorschlägen der Beschäftigten, - die Dokumentation der Arbeit des Analyseteams sowie die Klärung von Dokumentationsfragen. Zur Beratung des Analyseteams stehen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsarzt zur Verfügung. Das Analyseteam hat nur beratende Funktion und kann keine Maßnahme ohne Zustimmung des Arbeitgebers durchführen/verfassen oder Anordnungen an Mitarbeiter geben. Es werden nur Personen beauftragt, die die Arbeitsplätze kennen und die die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besitzen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /512 |
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