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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.3 |
Akteure und Gremien (betriebliche Kommission)
Es gibt hierzu 30 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 |
| Aufgaben der Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe hat den Auftrag, sich im besten Sinne und Interesse aller Beteiligten zu beraten und mitzuwirken an: - der Vorbereitung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung, - der Verabschiedung eines Projektplans, - der Einbindung und Information der Mitarbeitenden, - der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung, - der Überwachung der Maßnahmen aus der Psychischen Gefährdungsbeurteilung, - der Dokumentation der Psychischen Gefährdungsbeurteilung, - der Wirksamkeitskontrolle, - der Ergebniskommunikation. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe haben das Recht, sich zu ihren Aufgaben fortzubilden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /514 |
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