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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.4 |
Qualifizierung der Akteure
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 |
| Information und Qualifizierung Die Bank gewährleistet, dass die aus der Einführung dieser Betriebsvereinbarung notwendig werdenden Mitarbeiter- und Führungskräfte-Informations- und Qualifizierungsprozesse unverzüglich nach Abschluss dieser Gesamtbetriebsvereinbarung entwickelt und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang bestehende Beteiligungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretergremien sind einzuhalten. Die Bank verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Gesamtbetriebsvereinbarung zu gewährleisten, dass Mitarbeiter und Führungskräfte hinsichtlich der durch diese Gesamtbetriebsvereinbarung auf sie zukommenden Aufgaben und Pflichten ausreichend geschult werden, insbesondere gewährleistet die Bank, dass die für die Durchführung der hier beschriebenen Gefährdungsbeurteilungen Zuständigen fachkundig sind. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /459 |
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