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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.4 Qualifizierung der Akteure

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 0
Die Arbeitnehmer/innen sind gemäß § 12 ArbSchG über die Vorschriften der Arbeitssicherheit und Ergonomie, über die Vermeidung von psychischen Fehlbelastungen und über die gesundheitsgerechte Durchführung ihrer Tätigkeiten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu unterweisen. Die Mitarbeiter werden in dieser Unterweisung auch dahingehend qualifiziert, ihre Beteiligungsrechte aus den §§ 15-17 ArbSchG wahrzunehmen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /482
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