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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.6 Zeitpunkt und Anlässe

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Leasingunternehmen 2013
Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung
Bestandsaufnahme
im Sinne einer Bestandsaufnahme ist eine unternehmensweite Gefährdungsbeurteilung unverzüglich nach Abschluss dieser Betriebsvereinbarung durchzuführen.
Regelmäßige Überprüfung
In der Folge wird eine Gefährdungsbeurteilung regelmäßig spätestens alle drei Jahre wiederholt. Die Zeitintervalle und die Form der Überprüfung werden so gewählt, dass Änderungen des Schutzniveaus erfasst werden. Die Überprüfung einzelner Gefährdungsbereiche oder einzelner Gefährdungsfaktoren kann separat erfolgen, in verschiedenen Zeitintervallen und Überprüfungsformen (Befragung, Begehung oder andere). Der konkrete Zeitpunkt einer Gefährdungsbeurteilung wird durch den gemeinsamen Ausschuss nach § 7 festgelegt
Die Gefährdungsbeurteilung ist an den Stellen erneut durchzuführen, an denen sich Veränderungen in den in § 5 Abs. 3 Ziffern 1-5 ArbSchG beispielhaft genannten möglichen Gefährdungsquellen ergeben, die zu einer Veränderung der Unfall- oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Dies ist zum Beispiel der Falt bei Änderung der Arbeitsorganisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, Arbeitszeit), Anschaffung neuer Maschinen und technischer Ausrüstungen, nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und beim Auftreten arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Neue und veränderte Arbeitsplätze
Wenn neue Arbeitsplätze geplant oder Änderungen an Arbeitsplätzen vorgenommen werden, hat bereits in der Planungsphase eine vorausschauende Beurteilung zu erfolgen.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Die Betriebsparteien stimmen darin überein, dass Gefährdungsbeurteilungen Bestandteil einer kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes darstellen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /427
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