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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.6 Zeitpunkt und Anlässe

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019
Zeitpunkt der Beurteilung
Die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Vorschlag durch die Steuerungsgruppe alle zwei bis vier Jahre, sowie, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung oder des Arbeitsmittels.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /514
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