http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.6 |
Zeitpunkt und Anlässe
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 |
| Zeitpunkt der Beurteilung Die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Vorschlag durch die Steuerungsgruppe alle zwei bis vier Jahre, sowie, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung oder des Arbeitsmittels. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /514 |
| Textauszug 15 von 15 | « vorheriger |