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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.6 Zeitpunkt und Anlässe

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998
Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen:
- vor Aufnahme der Tätigkeit eines Beschäftigten an einem neu eingerichteten Arbeitsplatz,
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel,
- nach dem gehäuften Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen,
- bei Auftreten von Beschwerden, die auf die Arbeit zurückgeführt werden können.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /303
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