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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.6 Zeitpunkt und Anlässe

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010
Die Beurteilung der psychischen Belastungen, Beanspruchungen und Anforderungen (anonymisierte Befragung gem. Anlage 1) erfolgt anlassbezogen, wird jedoch mindestens 2-jährig, für die gesamte Region Nordost durchgeführt. Ist innerhalb des Zweijahreszyklus eine anlassbezogene Beurteilung erfolgt, bedarf es für diesen Bereich erst nach weiteren 2 Jahren einer erneuten Beurteilung.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /271
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