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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.6 |
Zeitpunkt und Anlässe
Es gibt hierzu 15 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 |
| Die Beurteilung der psychischen Belastungen, Beanspruchungen und Anforderungen (anonymisierte Befragung gem. Anlage 1) erfolgt anlassbezogen, wird jedoch mindestens 2-jährig, für die gesamte Region Nordost durchgeführt. Ist innerhalb des Zweijahreszyklus eine anlassbezogene Beurteilung erfolgt, bedarf es für diesen Bereich erst nach weiteren 2 Jahren einer erneuten Beurteilung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /271 |
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