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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.6 Zeitpunkt und Anlässe

Es gibt hierzu 15 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2012
Die Ermittlung von Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung findet in regelmäßigen Abständen von 4 Jahren statt. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Zweifel an dem Erfolg der durchgeführten Maßnahmen, ist zu prüfen, ob die nächste Gefährdungsbeurteilung auch zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden sollte.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /403
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