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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.7 |
Ablauf
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 |
| Gemäß den gesetzlichen Anforderungen sind bei der Durchführung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung folgende Schritte einzuhalten: - Festlegung der Betrachtungseinheiten bzw. der zu beurteilenden Bereiche/Tätigkeiten. - Gefährdungsermittlung Feststellung, welchen Gefährdungen die Beschäftigten bei ihrer Arbeit (z. B. beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten) ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und um welche Gefährdungen es sich dabei handelt. - Beurteilung der Gefährdungen Auf die Gefährdungsermittlung folgt die eigentliche Gefährdungsbeurteilung aller festgestellten und ermittelten Gefährdungen. - Maßnahmenfestlegung Festlegung von Schutzmaßnahmen entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die zur Vermeidung bzw. Verringerung der festgestellten Gefährdungen notwendig sind und deshalb so schnell wie möglich umgesetzt werden müssen. - Monitoring der Maßnahmen und Reporting. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /409 |
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