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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.7 Ablauf

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Leasingunternehmen 2013
Ermittlung, Beurteilung und Feststellung von Gefährdungen
Der Arbeitgeber ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung folgt folgendem Muster:
- Information der Beschäftigten und Führungskräfte
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Ist-Zustand) durch Befragung (psychische Belastung) oder Begehung (technisch/physikalische Bedingungen)
- Dokumentation der Gefährdungen
- Festlegung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Dokumentation der Maßnahmen und Zeitplanung
- Durchführung der Maßnahmen
- Terminkontrolle der Maßnahmendurchführung
- Wirkungskontrolle
- Dokumentation der Wirkungskontrolle

Die Gefährdungsbeurteilung gliedert sich in zwei Bereiche:
- Beurteilung physikalisch-technischer Gefährdungen
- Beurteilung psychischer Belastungen

Beurteilung physikalisch-technischer Gefährdungen
Die Ermittlung etwaiger Gefährdungen an Büro- oder Bildschirmarbeitsplätzen gem. §§ 5, 6 ArbSchG wird durch Beauftragte des Arbeitgebers unter federführender Koordination und Organisation durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und erforderlichenfalls unter Mitwirkung der jeweiligen Führungskraft durchgeführt. Die Gefährdungsermittlung erfolgt durch räumliche Begehungen unter Verwendung der als Anlage 1 dieser Betriebsvereinbarung beigefügten "Checklisten/Fragebögen zur Erfassung", im Rahmen derer die Mindestanforderungen bezüglich der physikalisch-technischen Arbeitsbedingungen nach den jeweils einschlägigen, aktuell geltenden Rechtsnormen berücksichtigt sind.
Zur Ermittlung etwaiger physikalisch-technischer Gefährdungen können unter der Voraussetzung, dass dies eindeutig einer effizienteren Durchführung dient, tätigkeits- bzw. bereichs-/geschäftsfeldbezogene Teams gebildet werden. Diese bestehen ggf. aus
- der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Mitarbeitern des jeweiligen Bereiches/Geschäftsfeldes
- einem Mitglied des Betriebsrats
- ggf. einem externen Sachverständigen.

Die so jeweils zusammengesetzten Teams leisten nach oben stehenden Vorgaben im Rahmen einer nach Absprache durchgeführten gemeinsamen Begehung sowie einer darauf basierenden Grobanalyse ggf. die Vorarbeit für die Gefährdungsanalyse. Die Ergebnisse der Grobanalyse werden in diesem Fall dem gemeinsamen Ausschuss gemäß § 7 zur endgültigen Beurteilung und Verständigung über geeignete Maßnahmen vorgelegt.
Die Termine der Begehungen von Bereichen und Geschäftsfeldern zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen werden mit dem Betriebsrat so abgestimmt, dass dessen Teilnahme ermöglicht wird.

Die Ergebnisse der Begehungen sind zu dokumentieren. Die jeweils aktuell dokumentierten Ergebnisse der Begehungen sind in Kopie bzw. elektronisch dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen.

Der ASA ist bei Vorhaben mit Relevanz für etwaige physikalisch-technische Gefährdungen im Sinne des Arbeitsschutzes im Planungsstadium zu beteiligen. Er kann Vorschläge zur Gestaltung z. B. einer neuen technischen Anlage o. ä. entsprechend den Anforderungen der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse unterbreiten. Bei Veränderung der Betriebsräume oder Installation neuer technischer Anlagen kann der ASA eine separate Gefährdungsbeurteilung anregen, soweit die jeweilige Veränderungsmaßnahme zu veränderten und bislang noch nicht beurteilten Arbeitsbedingungen führt.

Beurteilung psychischer Belastungen
Die Ermittlung der psychischen Belastungen erfolgt auf der Grundlage einer anonymisierten schriftlichen Befragung (sog. Screening Verfahren) der Beschäftigten, die in die Mitarbeiterbefragung integriert ist. Der Befragung wird ein Fragebogen zugrunde gelegt, der von einer gemeinsamen Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrates, entwickelt wird. Der Fragebogengestaltung liegen empirisch validierte Instrumente (z. B. "BASA Il", "SALSA", "ISTA", "Gulmo") zugrunde, deren Skalen ausreichende statistische Gütekriterien ausweisen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /427
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