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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.7 |
Ablauf
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2014 |
| Die Gefährdungsbeurteilung wird als ganzheitlicher Prozess durchgeführt. Ganzheitlich bedeutet dabei, sowohl den Menschen als auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation als Ganzes zu betrachten. Hierin fließen sämtliche Belastungsbündel, Verhaltens- und Verhältnisprävention z. B. durch Sichtung der Prozessabläufe mit ein. Im ersten Schritt (Arbeitsplatzanalyse) werden Belastungen im Bereich Ergonomie, Umgang mit Gefahrstoffen, Heben und Tragen und physikalische Gefährdungen in den Fokus genommen, mit dem in Anlage 1 dargestellten Verfahren erfasst und Maßnahmen zur Minderung der Belastungen durchgeführt. Im zweiten Schritt (Arbeitssituationsanalyse) werden die psychischen Belastungen der Mitarbeiter erfasst, analysiert und Maßnahmen zur Beseitigung vereinbart. Die Maßnahmen werden dabei mit den Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet. Die einzelnen Phasen des zweiten Schrittes sind unter Punkt 6.2 geregelt. Zur Erfassung und Beurteilung individueller psychischer Gefährdungen sind ausschließlich betriebliche Faktoren (z. B. Arbeitsorganisation, Über-/Unterforderung, Qualifikation, Kommunikation, Arbeitsintensität, Arbeitszeit, Führungsmethoden und Kundenbeziehungen) als mögliche Belastungen zu erfassen. Alle Änderungen der Verfahrensweise sind im Vorfeld mit dem Betriebsrat abzustimmen. Die Durchführung findet während der Arbeitszeit statt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /488 |
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