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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.7 |
Ablauf
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2014 |
| Gefährdungsbeurteilung 1. Schritt - "Arbeitsplatzanalyse" (Ergonomie, Gefahrstoffe, Heben und Tragen, physikalische Gefährdungen) Gefährdungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Dabei werden die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen der BG [Berufsgenossenschaft] berücksichtigt und die Abteilungen durch [...]-Experten unterstützt. Das Gefährdungspotential am Arbeitsplatz wird vom Vorgesetzten mit Unterstützung durch die Sicherheitsbeauftragten und weiterer Mitarbeiter aus der Abteilung erfasst. Es ist für den verantwortlichen Vorgesetzten empfehlenswert, die eigenen Mitarbeiter und den zuständigen Sicherheitsbeauftragten an der Gefährdungsbeurteilung mitwirken zu lassen. Bei der Erfassung stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Unterlagen zur Verfügung und unterstützen persönlich den Prozess. Alle Mitarbeiter werden vom Vorgesetzten über die Ergebnisse informiert und in die Lösungsansätze miteinbezogen. Aus den nicht zu vermeidenden Gefährdungen ermitteln die jeweiligen Vorgesetzten die Belastungen für die Mitarbeiter in einer Analyse. Dabei werden auch individuell unterschiedliche Belastungen berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen vereinbart. Bei der Festlegung der Maßnahmen ist das TOP-Prinzip einzuhalten, d. h., es sind - zuerst technische Möglichkeiten auszuschöpfen, - dann organisatorische Änderungen vorzunehmen und erst als letzte Möglichkeit - persönliche Maßnahmen (z. B. Schutzausrüstung) durchzuführen. Die Ermittlung und das Festlegen von Maßnahmen kann auch anhand von SOS-Begehungen und Auswertungen der Zusammenkünfte der Sicherheitsbeauftragten erfolgen. Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Vorgesetzte im Rahmen der ihm übertragenen Unternehmerpflichten. Die betroffenen Mitarbeiter der Abteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat und der Betriebsarzt werden über die Ergebnisse und die Maßnahmenumsetzung informiert. Ein Ziel des SOS-Rundgangs durch die Mitglieder des ASA ist die Überprüfung der Umsetzung, die Kontrolle der Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der bisherigen Maßnahmen und ggf. das Benennen neuer Maßnahmen. Nachdem die Maßnahmen als Resultat der Gefährdungsbeurteilung mit allen Beteiligten abgestimmt, terminiert und durchgeführt worden sind, kann im Rahmen eines SOS-Rundgangs das formale Ende der Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dieses geschieht durch Unterschrift der Mitglieder des ASAs. Gefährdungsbeurteilung 2. Schritt - "Arbeitssituationsanalyse" (schwerpunktmäßig psychische Belastungen) Ziel der Arbeitssituationsanalyse ist, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld zu ermitteln, vermeidbare Belastungsfaktoren zu beseitigen, Ressourcen zu stärken und gemeinsame Lösungen zur Minderung der Belastungen zu finden. Informationsphase Ziel der Informationsphase ist es, alle Mitarbeiter über den gesamten Ablauf der Arbeitssituationsanalyse und die sachgerechte und seriöse Anwendung eines Testverfahrens sowie über die weiteren Schritte zu informieren. Die Informationsveranstaltungen erfolgen durch den durchführenden Experten, den Betriebsrat und Unternehmensvertreter. Bei den Informationsveranstaltungen wird auch auf diese Betriebsvereinbarung eingegangen. Grobanalyse der Belastungen und Ergebnispräsentation (Impulstest) Um einen ersten Überblick zu bekommen, wird der Impulstest verwendet. Sollten sich die Betriebsparteien auf ein anderes Testverfahren einigen, wird das festgehalten, ohne dass diese Betriebsvereinbarung ihre Gültigkeit verliert. Der Fragebogen wird bereichsweise an alle Mitarbeiter verteilt und erfasst u. a. Themen wie Arbeitsmenge, Arbeitsinhalte, Arbeitsumgebung, Zusammenarbeit, Vielseitigkeit und Handlungsspielraum. Die Mitarbeiter geben an, wie sie ihre Situation momentan einschätzen (Realzahl) und wie sie aus ihrer Sicht sein sollte (Wunschzahl). Aus dem Ergebnis lässt sich ableiten, ob akuter oder mittelfristiger Klärungs- und Handlungsbedarf besteht oder ob es eher darum geht, bestehende Ressourcen zu erhalten und zu pflegen. Zur Vorbereitung der Befragung werden Gruppen gleicher Abteilungsbereiche und vergleichbarer Tätigkeiten gebildet. Diese Gruppenzuordnung dient lediglich der Gefährdungsbeurteilung. Bei weniger als 5 Mitarbeitern werden Gruppen zusammengelegt. Die Gruppengröße soll 15 nicht übersteigen. Die Gruppen sind Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung und in einer internen Anlage 3 aufgeführt. Die Befragung kann in mehreren Phasen durchgeführt werden, wenn Kapazitätsgründe bei der sich anschließenden Workshopdurchführung dies notwendig machen. Die Fragebögen werden anonym ausgewertet. Große Abweichungen ("Ausreißer") innerhalb der Gruppen werden kenntlich gemacht. Die Kriterien zum Auswertungsverfahren werden vorab festgehalten (Anlage 2). Die Fragen, die Festlegung der Gruppen und der Ablauf werden durch das Koordinierungsteam im Vorfeld festgelegt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /488 |
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