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| 1.1 | Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen |
| 1.1.7 |
Ablauf
Es gibt hierzu 18 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2015 |
| Ablauf der Beurteilung Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben der [Firma] werden nach bestehendem berechtigten Hinweis, bei Änderungen an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, der Arbeitsumgebung oder bei der Qualifizierung dem das Arbeitsmittel benutzenden Personal dahingehend überprüft, ob sich diese auf die Ergebnisse der bestehenden Gefährdungsbeurteilung auswirken und ob in deren Folge zusätzliche oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind. Ebenso können neue Erkenntnisse, z. B. auf Grund von Prüfungen, Un- oder Schadensfällen, dies erfordern. Die Überprüfung, Bewertung oder gar Neugestaltung der Gefährdungsbeurteilung oder einzelner Arbeitsbereiche oder -plätze erfolgt durch die Ermittlung von potentiellen oder realen Gefährdungen anhand von Arbeitsplatz- und Betriebsstättenbegehungen. Anhand der Ergebnisse wird eine entsprechende Bewertung durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmen abgeleitet.Die rechtlichen Vorschriften zur Dokumentation sind einzuhalten.Die Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung erfolgt nach einer Situation gemäß § 6 Abs. 1 dieser Vereinbarung durch einen Mitarbeiter des Bereichs Qualitätsmanagement. Er hat hierzu ein Mitglied der Betriebsstättenleitung und wahlweise ein Mitglied des örtlichen Betriebsrates und/oder den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten hinzuzuziehen. Bei Bedarf sollen die Sicherheitsfachkraft oder der jeweilige Betriebsarzt konsultiert und involviert werden.Die Rechte des örtlichen Betriebsrates bleiben hiervon unberührt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /502 |
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