Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.7 Ablauf

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gastgewerbe 2015
Ablauf der Beurteilung
Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen in den Betrieben der [Firma] werden nach bestehendem berechtigten Hinweis, bei Änderungen an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, der Arbeitsumgebung oder bei der Qualifizierung dem das Arbeitsmittel benutzenden Personal dahingehend überprüft, ob sich diese auf die Ergebnisse der bestehenden Gefährdungsbeurteilung auswirken und ob in deren Folge zusätzliche oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind. Ebenso können neue Erkenntnisse, z. B. auf Grund von Prüfungen, Un- oder Schadensfällen, dies erfordern.
Die Überprüfung, Bewertung oder gar Neugestaltung der Gefährdungsbeurteilung oder einzelner Arbeitsbereiche oder -plätze erfolgt durch die Ermittlung von potentiellen oder realen Gefährdungen anhand von Arbeitsplatz- und Betriebsstättenbegehungen. Anhand der Ergebnisse wird eine entsprechende Bewertung durchgeführt und bei Bedarf Maßnahmen abgeleitet.Die rechtlichen Vorschriften zur Dokumentation sind einzuhalten.Die Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung erfolgt nach einer Situation gemäß § 6 Abs. 1 dieser Vereinbarung durch einen Mitarbeiter des Bereichs Qualitätsmanagement. Er hat hierzu ein Mitglied der Betriebsstättenleitung und wahlweise ein Mitglied des örtlichen Betriebsrates und/oder den betrieblichen Sicherheitsbeauftragten hinzuzuziehen. Bei Bedarf sollen die Sicherheitsfachkraft oder der jeweilige Betriebsarzt konsultiert und involviert werden.Die Rechte des örtlichen Betriebsrates bleiben hiervon unberührt.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /502
Textauszug 15 von 18 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen