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Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
1.1.7 Ablauf

Es gibt hierzu 18 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018
Aufgaben des AnalyseteamsDas Analyseteam berät insbesondere in folgenden Angelegenheiten:- Durchführung der Unterweisungen (§12 ArbSchG)- Festlegung von Zeitplan, Gruppenbildung und Pilotbereichen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung- Durchführung bzw. Überwachung der Ermittlung von Gesundheilsrisiken für Beschäftigte (§ 5 ArbSchG)- Bewertung der erhaltenen Ergebnisse der Ermittlung der Gesundheitsrisiken- Festlegung von Feinanalysen wie Einzel- oder Vorortuntersuchungen, Beobachtungsstudien, Interviews, Workshops etc.- Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und deren zeitliche Umsetzung gemäß § 5 ArbSchG- Klärung von Dokumentationsfragen gemäß § 6 ArbSchG- Überprüfung der Wirksamkeitskontrolle gemäß § 3 ArbSchG- Behandlung von Vorschlägen der Mitarbeiter/innen gemäß § 17 ArbSchGEine Klärung von Meinungsverschiedenheiten wird nach § 76 BetrVG vorgenommen.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /513
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